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Versicherungen bei Belvilla

Schadensversicherung

Im Interesse seiner Gäste und Hausbesitzer verlangt Belvilla bei jeder Buchung eine Schadenversicherung. Diese Versicherung deckt die Ansprüche bei Schäden am Ferienhaus. Die Prämie für die Schadenversicherung beträgt 1,50% und ist bereits in den Reisekosten enthalten.

Prämie und Bedingungen

Prämie:
1,5% der Reisesumme*
Bemerkungen:
Bereits in den Reisekosten enhalten.
Weitere Informationen:
Allgemeine Versicherungsbedingungen Schaden

* Die Reisesumme inklusive Buchungskosten, ohne Schadenversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Es können sich Umstände ergeben, die einen dazu zwingen, den Urlaub abzusagen, oder Sie müssen später anreisen oder früher wieder abreisen. Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, decken Sie dieses finanzielle Risiko ab. Beim notwendigen Abbruch einer Reise wegen Todesfalls oder Unfalls des Versicherten oder eines Familienmitglieds oder bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 72 Stunden haben Sie dann das Recht auf die Vergütung der vollständigen Reisekosten.

Sie können Ihre Reiserücktrittsversicherung auch erweitern, indem Sie z.B. Ihr Haustier mitversichern.

Prämie und Bedingungen

Prämie:
6,0% der Reisesumme*
Weitere Informationen:
Allgemeine Versicherungsbedingungen Reiserücktritt

Zuschlag Garantie-Reiserücktrittsversicherung für weitere Mitreisende

Prämie:
bis 10 Personen: 6% der Reisesumme*
11 bis 20 Personen: 9,5% der Reisesumme*
21 bis 40 Personen: 10,5% der Reisesumme*
41 bis 60 Personen: 11% der Reisesumme*
61 bis 80 Personen: 11,5% der Reisesumme*
81 bis 100 Personen: 12% der Reisesumme*
Bemerkungen:
Der maximale Erstattungsbetrag bei der Reiserücktrittsversicherung entspricht höchstens der Erstattung für 6 Personen oder 4 Familien. Unter einer Familie wird verstanden: zusammenreisende in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Personen; ein ohne Hausgenossen reisender Versicherter wird auch als Familie angesehen. Für größere Gruppen kann die Deckung erweitert werden auf (ausschließlich) Todesfall oder ernste/r Krankheit/Unfall eines der Teilnehmer.

Zuschlag extra Deckung Reiserücktrittsversicherung

1 oder 2 Haustiere:
1% der Reisesumme*
Vertreter:
1% der Reisesumme* (Siehe 6.3 der AVB, Der Vertreter ist ein Dritter, von dessen Anwesenheit Ihr Urlaub abhängig ist. Sie können sich gegen den Ausfall dieser Person absichern)

* Die Reisesumme inklusive Buchungskosten, ohne Schadenversicherung

Reisepreisabsicherung / Sicherungsschein

Ihr Reisepreis ist durch unsere Versicherung bei TourVERS (Touristik-Versicherungs-Service GmbH) abgesichert. Sie erhalten mit der Buchungsbestätigung im Anschluss an Ihre Buchung den Sicherungsschein per E-Mail zugesandt. Die Versicherung tritt mit der Ihrer Anzahlung in Kraft.

Reiseversicherung

(nur möglich, wenn Sie in den Niederlanden oder in Flandern wohnen)

Eine Reiseversicherung bietet über die Reiserücktrittsversicherung hinaus die notwendigen Erstattungen, bei z.B. Arztkosten, Rechtshilfe, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gepäck sowie Verlust oder Diebstahl von Geld. In Notfällen können Sie 24 Stunden am Tag den Hilfsdienst kontaktieren. Wenn Sie möchten, können Sie eine Spitzendeckung abschließen, um höhere Beträge erstattet zu bekommen.

Treiben Sie während Ihres Urlaubs Sport?

In der Basis-Reiseversicherung ist fast jede Sportart standardmäßig versichert, wenn Sie diese während des Urlaubs gelegentlich ausüben. Steht der Urlaub jedoch ganz im Zeichen des (Winter-)Sports, wie z.B. ein Ski-, Surf- oder Tauchurlaub, dann ist eine (Winter-)Sport-Erweiterung notwendig. Diese deckt u.a. die Kosten, wenn Sie durch die Rettungsdienste von einem Berg geholt werden müssen, und die Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport ins Heimatland.

Prämie und Bedingungen

Prämie:
1,75 € pro Person und Tag (für niederländische und flämische Buchungen; sonstige Nationalitäten je nach Land; siehe Übersicht in Mein Belvilla).
Bemerkung:
Für Buchungen von Gästen außerhalb der Niederlande und Flandern (B), wird die Reiseversicherung zu den in dem betreffenden Land gebräuchlichen Prämien und gemäß den dort geltenden Bestimmungen abgeschlossen.

Zuschlag Spitzendeckung

Prämie:
0,50 € pro Person und Tag
Bemerkung:
Mit einer Spitzendeckung können Sie rechnen mit einem: höheren versicherten Betrag für Ihr Gepäck (5.000 €), Erstattung für Gepäck zum Neuwert bis 2 Jahre, höheren versicherten Betrag für Telekommunikationskosten (150 €), höheren versicherten Betrag für Übernachtungen (500 €), Arztkosten für Haustiere mitversichert (bis 300 €)

Zuschlag Reiseversicherung (Winter-)Sportdeckung

Prämie:
1,00 € pro Person und Tag
Bemerkung:
Die Deckung für (Winter-)Sport ist nur in Verbindung mit der Reiseversicherung möglich. Die folgenden Wintersportarten sind ausgeschlossen: Rodeln/Schlittenfahren im Zusammenhang mit einem Wettkampf, Ski-Bergsport ohne Führer, Skispringen, Skirennen, Tourenskifahren ohne Führer und Klettern ohne Führer.

Hilfe & Vermietung Fahrzeug

(nur möglich, wenn Sie in den Niederlanden oder in Flandern wohnen)

Fahren Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug in den Urlaub, dann ist die Erweiterung Hilfe & Vermietung Fahrzeug für Sie von Interesse. Wenn Ihr eigenes Auto ausfällt, bekommen Sie einen Ersatzwagen. Wenn nötig mit Anhängerkupplung und Skibox. Dies gilt auch für Wohnwagen, Motorräder und Roller. Sie können Ihre Reise so mit einem minimalen Zeitverlust fortsetzen. Ihr eigenes Auto wird, wenn nötig, an eine Adresse in den Niederlanden transportiert, z.B. zu Ihrer eigenen Werkstatt. Auch der Arbeitslohn für Reparaturen am Straßenrand werden erstattet, sowie das Zusenden von Ersatzteilen, die vor Ort nicht zur Verfügung stehen. Wenn Sie übernachten müssen, weil Sie an diesem Tag nicht weiterfahren können, dann wird auch eine Hotelübernachtung bezahlt.

Prämie und Bedingungen

Prämie:
14,50 € pro Police pro Reise (+ 7,5% Versicherungssteuer).
Bemerkung:
Die Deckung gibt das Recht auf Hilfe bei Ausfall Ihres Fahrzeuges. Zudem werden die Mietkosten für ein gleichartiges Ersatzfahrzeug erstattet, wenn Ihr eigenes Fahrzeug länger als 48 Stunden ausfällt; maximal 75 € pro Tag, mit einem Maximalbetrag von insgesamt 1000 €. Erstattung für zusätzliche Übernachtungen maximal 100 € pro Person (max. 1 Nacht).

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